Internatsförderung

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für die Unterbringung im Internat des Sorbischen Gymnasiums Bautzen und im Wohnheim des Niedersorbischen Gymnasiums Cottbus/Chóśebuz

  • Der Antrag ist vor Abschluss des Mietvertrages für den Internatsplatz bei der Stiftungsverwaltung einzureichen. 
  • Das Eingangsdatum des Antrags bei der Stiftung ist dabei maßgebend.

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1. Schüler/-in

2. Kontoverbindung

3. Antragsteller (Schüler ab 18 Jahren, Erziehungsberechtigte/-r)

(falls abweichend zu Nr. 1)

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